Konstantin Neven DuMont: „Geldstrafe für Böhmermann angemessen“

Medienprofi Konstantin Neven DuMont meldet sich in einem „Clap“-Gastkommentar im Fall Böhmermann zu Wort:

„NEUES AUS ABSURDISTAN – Hätte der umstrittene Recep Tayyip Erdoğan sich nicht über einen Beitrag des öffentlich-rechtlichen Satiremagazins extra 3 echauffiert, wäre dieses Video in irgendwelchen YouTube- bzw. Mediathektiefen versunken. So kam es aber, dass ein bislang in Nischenprogrammen bekannter ZDFneo Satiriker namens Jan Böhmermann sich berufen fühlte, dem türkischen Präsidenten zu erklären, was Satire in Deutschland darf und was nicht.

 

Dieser Versuch führte zwar zu nationaler Bekanntheit des Herrn Böhmermann, erzürnte den neuen EU-Partner in Sachen Flüchtlingsverwaltung allerdings noch mehr. Vollkommen unnötig griff auch noch Zickzackkurs-Kanzlerin Angela Merkel zum Telefon und erklärte öffentlichkeitswirksam über ihren Sprecher, dass das Böhmermann Gedicht „bewusst verletzend“ sei. Daraufhin fühlte Springer Vorstand Mathias Döpfner sich auf den Plan gerufen, ein Loblied auf die Meinungs- und Künstlerfreiheit zu singen.

 

Dass Böhmermanns Erklärstück offenbar zu viele ehrverletzende Beleidigungsbeispiele beinhaltet, vergaß Döpfner allerdings zu erwähnen. Ob bewusst oder unbewusst, ist bislang nicht bekannt. Zu allem Überfluss fühlte „Bild“-Herausgeber Kai Diekmann sich in dieser Posse wohl zu wenig beachtet, und veröffentlichte ein erfundenes Interview mit Böhmermann, das freilich nur im Kopf des Herrn Diekmann stattgefunden hatte.

 

Lächerlich machten sich aber auch noch zahlreiche Journalisten, die auf Diekmanns Sandkastenspiele in gewohnter Manier reinfielen. Neben dem üblichen Gelächter bzw. Geschimpfe kam gleichzeitig eine große Zahl von Anwälten und Verfassungsrechtlern zu Wort, die einmal mehr beweisen konnten, dass neun Anwälte im Zweifel auch bis zu zehn verschiedene Ansichten vertreten können. Dass zur Zeit kaum noch über die Flüchtlingskrise, TTIP, Umweltthemen oder soziale Gerechtigkeit diskutiert wird, sollte bei dieser Gelegenheit ebenfalls erwähnt werden. Das sagt uns nämlich am meisten über diesen Fall.

 

Gestern wurde ich noch gefragt, was denn nun mit Böhmermann geschehen soll. Physische Gewaltstrafen, wie von einigen Radikalen gefordert, kommt natürlich überhaupt nicht infrage, weshalb er mittlerweile unter Polizeischutz gestellt worden ist. Ein Gefängnisaufenthalt auch nicht, weil es ebenfalls vollkommen überzogen wäre. Da er aufgrund seiner Uneinsichtigkeit noch nicht mal eine Unterlassungserklärung unterschreiben will, sollte er aber schon eine moderate Geldstrafe bezahlen, ohne dass er gleich komplett verarmen muss. Außerdem würde ich dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk empfehlen, ihn zum privaten Rundfunk zu transferieren. RTL, Sat.1 und Co. würden sich bestimmt die Finger nach ihm lecken. Mit besten Grüßen, Ihr Konstantin Neven DuMont“

Update: Meines Erachtens war die 13 Uhr-Entscheidung der Bundesregierung ein zu großes Entgegenkommen gegenüber dem türkischen Präsidenten.

Foto: Alexander von Spreti