Neues „Kostenfallen-Gesetz“ erregt auch bei Sky Unmut

Die Pläne von Justizministerin Christine Lambrecht zur Verkürzung von Vertragslaufzeiten auf zwölf Monate stößt auf harsche Kritik der Medienwirtschaft. Die Printbranche hatte sich schon Ende vergangener Woche dagegen positioniert: Der Bund Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) protestierte: Der Entwurf suggeriere, dass die Gewinnung von Abonnenten für Zeitungen in irgendeiner Weise unseriös sei. Aber auch der TV-Branche gefällt das geplante Gesetz des Justizministeriums nicht.

Bei Sky Deutschland kommen die Pläne auf Clap-Nachfrage ebenso wenig gut an. Allerdings äußern sich die Unteröhringer zum Thema etwas zurückhaltender. Dort gibt es große Bedenken gegen den Gesetzentwurf, „weil sich das vorgeschlagene gesetzliche allgemeingültige Modell für verkürzte Vertragslaufzeiten negativ auf die Auswahlmöglichkeiten unserer Kunden niederschlagen wird“, so eine Sprecherin.

Müsste Sky dann bei seinem Abo-Modell nachbessern, falls das Gesetz Realität wird? Womöglich. Durch das vielfältige Angebot von Sky sind die Mindestvertragslaufzeiten beim Pay-TV-Anbieter aber nicht bei allen Verträgen gleich lang. Sky Ticket ist ohne lange Vertragsbindung nutzbar. Es gibt auch Vertragsvarianten, deren anfängliche Mindestlaufzeit bei 12 Monaten liegt. Etliche Verträge haben hingegen eine Anfangslaufzeit von 24 Monaten. Das betrifft viele Vertragsangebote rund um den Sky-Q-Receiver. Für Sky sei es ein weiterhin ein großes Anliegen, „für die unterschiedlichen Bedürfnisse unserer Abonnenten das passende Angebot bereitstellen zu können“, so der Sender.

Auch ProSiebenSat.1 muss die Augen aufhalten. Beim Streaming-Angebot Joyn soll es laut Ankündigung unter anderem mit Maxdome bis Ende des Jahres auch eine Bezahlvariante geben. Unter Umständen müssten dann die Pläne zu den Vertragslaufzeiten der Kunden nun hinsichtlich der gesetzlichen Bestimmungen angepasst werden. In dieser Frage bleibt es also spannend. (dh)