Soforthilfe: Einfache Google-Suche bei der Identifikation

Noch gestern wandte sich der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger in einer Pressekonferenz  an die Bevölkerung doch bitte den „nur“ zweiseitigen Antrag zur Soforthilfe gewissenhaft auszufüllen. Viele Unternehmer hätten den Antrag in seinen Augen etwas zu nachlässig ausgefüllt. Doch diese Nachlässigkeit gibt es offensichtlich auch bei der Prüfung der Anträge.

Das musste Clap-Fotograf Alexander von Spreti feststellen, der fast alle Clap-Titelshootings gemacht hat und seit vielen Jahren als selbstständiger Fotograf arbeitet. Vor einigen Tagen bekam er hinsichtlich seines Antrags auf Soforthilfe überraschende Post vom Amt. Die Stadt München sei nicht zuständig für sein Anliegen hieß es dort lapidar, obwohl von Spreti seit Jahren von München aus arbeitet.

Doch selbstverständlich ist München für ihn zuständig. Offensichtlich hat der Sachbearbeiter zur Prüfung der Angaben lediglich die Google-Suche bemüht. Gibt man „Alexander von Spreti“ bei der Suchmaschine ein, bekommt man als Ergebnis nämlich einen anderen Alexander von Spreti in den ersten Ergebnissen. Der PR-Experte ist ein Verwandter aus Traunstein. Nicht das erste Mal, dass es zu dieser Verwechslung kommt, aber kann Google wirklich für ein so wichtiges Anliegen als Beweis dienen? Zumal diese Verwechslung auf eine sehr oberflächliche Kontrolle schließen lässt. Warum gibt es eigentlich nicht einfach den Abgleich mit der Steuernummer? Auch die weiteren Angaben wie etwa die Anschrift wurden in diesem Fall nicht gegengecheckt.

Es läuft nun scheinbar doch etwas anders mit der „Soforthilfe“ als noch vor gut fünf Wochen angesagt. Mittlerweile kommt sie nicht mehr so schnell und es wird mehr dafür getan, damit nicht Unberechtigte den Zuschuss erhalten. Was natürlich völlig legitim ist. Doch von einer unmittelbaren schnellen Unterstützung kann nun kaum mehr die Rede sein. Aiwanger sprach in seiner Pressekonferenz davon, dass rund ein Drittel der Anträge bearbeitet worden sind. Das ist angesichts des Aufwandes vertretbar. Doch eingestehen sollte man nun, dass es zumindest in Bayern doch etwas länger dauern könnte mit der „Soforthilfe“. Sonst sind Missverständnisse und Unzufriedenheit vorprogrammiert.

So wurde der von Spreti-Antrag nunmehr fälschlicher Weise an die Regierung von Oberbayern weitergegeben, in deren Zuständigkeit die Anträge der Stadt Traunstein fallen. Nun geht das Spiel für von Spreti allerdings von vorne los: Der Antrag muss nach Rücksprache mit dem Amt neu gestellt werden. Aber der Fehler liegt in diesem Fall nicht, wie von Aiwanger gestern in den Raum gestellt, an der Nachlässigkeit des Antragstellers. Offensichtlich ist die Vielzahl der Anträge doch eine sehr große Herausforderung für die Sachbearbeiter, explizit für die Stadt München.

Es bleibt natürlich zu hoffen, dass dies ein Einzelfall war und die Kontrolle der Anträge nicht grundsätzlich und ausschliesslich über Google erfolgt. Aber hier die Mail, die von der Landeshauptstadt München kam: