„The trend is your friend“. Das dachte sich sicherlich der „Münchner Merkur“, der vor kurzem auf den Grundgesetz-Zug aufgesprungen ist: In der zweiten Ausgabe des „Merkur Magazins“, welches bereits im Handel erhältlich ist, wird nämlich die bayerische Verfassung abgedruckt. Und zwar komplett, in voller Länge, also von Artikel 1 bis Artikel 188. „Das Konzept ist schnörkellos, aber grundlegend und gerade deshalb so interessant und einzigartig“, sagt der Verlag. Die Idee erinnert natürlich an den großen Erfolg des Grundgesetz-Magazins, welches beim Verkauf alle Erwartungen übertroffen hat.
Große redaktionelle Kosten entstehen durch den Abdruck von solchen riesigen Textmengen natürlich nicht. Wobei der „Merkur“ immerhin den Verfassungs-Text noch aufgewertet hat um etliche Geschichten, Interviews und Hintergründe. Der Abdruck von Gesetzen und Verfassungen scheint also auch des Verlegers Liebling zu werden. Ebenso scheint es mittlerweile im Management von großen Versandunternehmen Fans des Konzepts zu geben. Nachdem ja gestern bekannt geworden ist, dass „Amazon Fullfilment“ angeblich eine Art Plagiat des Grundgesetz-Magazins gedruckt hat. Dieser Meinung ist zumindest Grundgesetz-Magier Oliver Wurm bei Facebook.
Was könnte noch kommen, welcher Stehsatz lässt sich noch abdrucken? Das Potsdamer Abkommen feiert beispielsweise im nächsten Jahr sein 75-Jähriges Jubiläum. Da lagern sicherlich Schriftstücke, die abgedruckt werden wollen. Wer will? (dh)