Nicht nur die zu erwartenden Preissteigerungen der Deutschen Post im Jahr 2020 beim Presseversand bringen die Verleger momentan auf die Barrikaden. Für Aufregung sorgt auch weiterhin die geplante Ruhezone rund um das Etikett, Clap berichtete Anfang des Jahres. Sie würde dafür sorgen, dass die Post indirekt in die Covergestaltung der Redaktionen von „Spiegel“, „Focus“ oder „Stern“ eingreift. Für eine bessere Maschinenlesbarkeit soll rund um die Zone auf dem Zeitschriftencover noch ein Freiraum gelassen werden. Der ohne Text auskommen soll. Ein Streitpunkt, der noch lange nicht ausgestanden ist.
Kurzfristig wird es aber nun eine Übergangsregelung geben, bei der ein Verstoß gegen die neuen Leitlinien noch nicht sanktioniert wird seitens der Post. Der Kompromiss sieht vor, dass unter bestimmten Umständen ein Text rund um das Etikett doch erst einmal noch möglich ist. Die neue Kulanzregelung soll erstmal bis Ende 2021 gelten und erst einmal für Ruhe in der Verlagswelt sorgen. Ganz bestimmte Schriftarten auf dem Cover sollen wohl vorerst die Maschinenlesbarkeit nicht beeinträchtigen.
„In Verhandlungen mit der Post ist es gelungen, in Rahmen einer Regelung einen eindeutigen Kriterienkatalog zu entwickeln, um für die Verlage Planbarkeit zu ermöglichen und den drohenden Automatisierungsbeitrag zu vermeiden“, schreibt der VDZ in einem internen Schreiben an die Mitglieder. Dennoch wird es ernster mit der „Ruhezone“. Bei Nichteinhalten der Regelung werden ab dem zweiten Quartal 2020 nicht unerhebliche zusätzliche 2,5 Cent pro Exemplar schon einmal angedroht.
Bestandteil der Regelung mit der Post ist allerdings, dass Verlage ab dem ersten Quartal 2020 bei Verstoß gegen die Vorgaben von der Post eine Rechnung in Höhe von 0,00 EUR mit dem Hinweis erhalten, dass eine Berechnung künftig, also frühestens ab 2021, erfolgen wird.
Doch bestimmte Zeitschriftentitel werden aufgrund der Covergestaltung diese Regularien wohl nicht einhalten können. Dafür hat die Post eine kostenpflichtig Lösung parat: „Bei Versandformen mit sichtbarem Presseerzeugnis, bei denen die Einhaltung einer Ruhezone rund um die Aufschrift für Sie nur mit erheblichen Schwierigkeiten möglich ist, bietet Ihnen unser Service Presse CoverPlus die Lösung. Für den zusätzlich erforderlichen postbetrieblichen Aufwand erheben wir hierfür einen geringen Produktionszuschlag“, heißt es in der aktuellen Broschüre auf Seite 18. Ob dies die Lösung ist, bleibt abzuwarten.
Und hier nochmal die Einzelheiten zur geplanten „Ruhezone“.
(dh)
Foto: Deutsche Post, dh