Offensichtlich auf Antrag des Staatsschutzes hat die Polizei Köln ein Ermittlungsverfahren gegen den TV-Satiriker Jan Böhmermann eingeleitet. Dies bestätigte ihr Sprecher auf Anfrage von „Clap“. Vorausgegangen war ein anonymer Hinweis an die Behörde, dass heute Abend in der ZDF-Sendung „Magazin Royale“ Inhalte ausgestrahlt werden sollen, die möglicherweise auf strafrechtlich relevante Weise erlangt wurden. Parallel dazu hat eine Kanzlei nach Clap-Infos wohl Strafanzeige gegen Böhmermann persönlich erstattet.
Böhmermann hatte Ende Juni einen Mitarbeiter unter falscher Berufsbezeichnung in eine ausschließlich Ärzten, Psychotherapeuten und Psychologen vorbehaltene Online-Weiterbildung eingeschleust. Dieser hatte sich im Rahmen seiner Teilnahme zudem per elektronischer Unterschrift zur Verschwiegenheit über die Seminarinhalte verpflichtet. In der Folge gab sich der im Auftrag des Formats „Magazin Royale“ agierende Journalist zu erkennen. Er ließ die Veranstalterin per E-Mail wissen, dass die Redaktion in einer der kommenden Ausgaben der ZDF-Satiresendung Inhalte der Weiterbildung einschließlich der persönlichen Details der dort beispielhaft besprochenen Patientenfälle – sie unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht – zu veröffentlichen gedenke. Der Journalist soll kurz vor der Sendung dem Vernehmen nach aber „kalte Füße“ bekommen und sich dem Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen anvertraut haben.
Die Seminar-Veranstalterin ist eine national und international renommierte Psycho-Therapeutin und Ausbilderin. Bei ihrer Arbeit und ebenso in ihren Veranstaltungen kommt sie unter anderem regelmäßig mit Therapeuten und Patienten in Kontakt, die sich in Zeugenschutzprogrammen befinden beziehungsweise mit Menschen vertrauensvoll arbeiten, die – etwa als Aussteiger aus Organisierter Kriminalität oder Sekten – in einem Opfer-/Zeugenschutzprogramm sind. Sie genießt deshalb bereits besonderen Schutz. Ihre Anwälte haben Strafanzeige gegen den betreffenden Journalisten sowie gegen Jan Böhmermann persönlich erstattet.
Aufgrund der besonderen Stellung der Seminar-Veranstalterin hat sich nach eigenen Angaben parallel der Staatsschutz eingeschaltet und ein Verfahren gegen Böhmermann zur Gefahrenabwehr eingeleitet. Im Rahmen eines solchen Verfahrens könnte es auch zu einer Durchsuchung der Redaktionsräume von „Magazin Royale“ kommen. Über das Ermittlungsverfahren, das andauert, hat die Polizei Köln das ZDF laut Behördensprecher Christoph Schulte in einem Schreiben vom 6. September 2023 in Kenntnis gesetzt. Eine Reaktion des ZDF steht aus. Inwieweit der Sender Einfluss auf die Ausstrahlung am Abend nehmen kann, bleibt offen: Dem Vernehmen nach hat Jan Böhmermann einen „Exklusivvertrag mit besonderen Freiheiten“. Dieser schließe ein, dass ihm die Ausstrahlung einzelner Inhalte der Sendung „Magazin Royale“ seitens des ZDF nicht untersagt werden könne.
Text: Bijan Peymani
Foto: ZDF/Ben Knabe