Geplante Werbeverbote: das sind die neuen ZAW-Argumente

Mitten in der Sommerpause ist es etwas still geworden rund um den viel diskutierten Kinder-Lebensmittel-Werbegesetzentwurf von Bundesminister Cem Özdemir, der für fast alle Medienunternehmen relevant sein sollte. Wohl auch deswegen versucht sich der Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft noch einmal mit neuen Argumenten Gehör zu verschaffen. Clap fasst auf Grundlage einer neuen Mitteilung der Organisation die wichtigsten Punkte des ZAW noch einmal zusammen :

  1. Das Gesetz wäre ein für rund 70 Prozent aller Lebensmittel einschlägiges Werbeverbotsgesetz. Das KLWG würde damit „eine Spur der Verwüstung“ (Senator Brosda SPD, Hamburg) in der Werbe-, Medien- und Lebensmittelwirtschaft, insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen, hinterlassen.
  2. Tatsächlich sei der Gesetzentwurf zu einem Kinderlebensmittelwerbegesetz wirtschafts- und innovationsfeindlich. Wenn 70 Prozent der legal hergestellten und vertriebenen Lebensmittel regierungsseitig als „ungesund“ abqualifiziert und mit prohibitiven Werbeverboten belegt werden sollen, wird der Kernbestand marktwirtschaftlicher Prinzipien ausgehöhlt.
  3.  Für die Medienlandschaft – konkret: Journalismus, Unterhaltung, Sport und die Kultur – bedeutet der KLWG-E den größtmöglichen Eingriff in mehr denn je benötigte Refinanzierungsmöglichkeiten. Das Gleiche gilt mit Blick auf die werbefinanzierte Kommunikation im öffentlichen Raum. 
  4. Das Bundesministerium verfüge über keinerlei Wirksamkeitsbelege für Werbeverbote. Evidenz bestätige hingegen, dass die Behauptungen zu den angeblichen negativen Wirkungen von Werbung auf das Ernährungsverhalten und die Übergewichtsprävalenz von Kindern nicht tragfähig sind. 
  5. Es bestehe kein Zusammenhang zwischen Lebensmittelwerbung und dem Übergewicht bei Kindern. Die Übergewichtsquote von 3 bis 17-Jährigen liege seit vielen Jahren bei 15 Prozent. Sie sei vermutlich während der Corona-Pandemie gestiegen, deutschlandweite Erhebungen dazu gebe es aber nicht.
  6. Der Entwurf sei rechtlich nicht tragfähig – kompetenziell, verfassungs- sowie europarechtlich. Die Rundfunkkommission der Bundesländer sehe keine kompetenzielle Grundlage. 
  7. Die Lebensmittelwerbung sei in Deutschland bereits umfassend gesetzlich und selbstregulativ reguliert.
  8. Das Gesetz bringt wesentliche Eingriffe bei der elterlichen Erziehungskompetenz mit sich.  

Es gibt inzwischen die dritte Überarbeitung des ursprünglichen Gesetzentwurfs innerhalb von fünf Monaten. Alles in allem befürchtet der ZAW eine Beschädigung der vielfältigen Medienlandschaft in Deutschland. Nach der Sommerpause geht es in diesem Fall sicherlich weiter.  (dh)

Foto: avs