Unnötige Post von Schertz

Für einen Journalisten stellt sich nicht die Frage, ob eine Nachricht gut oder schlecht ist. Im Grunde stellt sich lediglich die Frage, ob die Informationen zutreffend sind sowie genügend Relevanz haben. Vor einer schwierigen Entscheidung hinsichtlich einer Veröffentlichung einer News stand die Clap-Redaktion Anfang November letzten Jahres.

Ein Informant berichtete uns von einer mutmaßlichen Corona-Erkrankung von Beraterlegende Roland Berger. Da vom Tippgeber auch noch ein unmittelbarer Zusammenhang mit einem Medienthema hergestellt wurde, war es sogar die Pflicht des Medienjournalisten, an ein solches hochsensibles Thema heranzugehen.

Eine Anfrage beim Unternehmenssprecher und bei der Assistenz brachte allerdings keine neuen Fakten. Stattdessen kam überraschend Post vom bekannten Medienanwalt Christian Schertz: „Wir gehen daher auch davon aus, dass Sie von einer etwaigen Berichterstattung über bloße Gerüchte bzw. auch angebliche Krankheitszustände Abstand nehmen“, stand unter anderem in der E-Mail.

Eine ähnliche Reaktion auf eine bloße Anfrage gab es in der Clap-Redaktion zuvor noch nie. Eine Kontaktaufnahme mit dem Rechtsanwalt per Mail scheiterte.

Nachfragen sind sicher noch erlaubt. Vor allem, wenn sich ein Gerücht hinterher nicht als unzutreffend herausstellt. (dh)

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