Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Zehn Forderungen von Helmut Markwort

Wie berichtet hat Helmut Markwort seine Reformvorschläge für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk definiert. Diese hat der Medienmanager und FDP-Politiker nun in dieser Woche in Gänze als Gesetzentwurf in den bayerischen Landtag eingebracht. Darin geht er nun ausführlich darauf ein, wie er das Bayerische Rundfunkgesetz und das Bayerische Mediengesetz anpassen und überarbeiten würde.

Das Rundfunkratsmitglied Markwort schreibt dabei, so ist zwischen den Zeilen zu interpretieren, nicht rein aus politischer Perspektive, sondern bringt hierbei insbesondere seine langjährigen Erfahrungen aus der Medienwirtschaft mit ein. Natürlich kritisiert er, wie auch schon etliche vor ihm, den aus seiner Sicht zu weit gefassten Programmauftrag der öffentlich-rechtlichen Sender, der es den privaten Medienunternehmen in direkter Konkurrenzsituation schwer machen würde.

Doch es gibt einige Passagen im Entwurf, die bislang noch selten öffentlich besprochen wurden und die Clap hier noch einmal einzeln vorstellt.

So ist im Gesetzentwurf unter anderem sinngemäß zu lesen:

1.  Zur Vermeidung von Parallelangeboten, redundanten Inhalten sowie zur Reduzierung von Kosten solle der Bayerische Rundfunk dazu verpflichtet werden, mit anderen Rundfunkanstalten in allen Bereichen, vor allem organisatorisch, zusammenzuarbeiten.

2.  Die Sitzungen des Rundfunkrats und seiner Ausschüsse sollen auf der Homepage des Bayerischen Rundfunks live übertragen und für drei Monate abrufbar sein.

3. Die Möglichkeit der Wiederwahl des Intendanten solle zeitlich begrenzt werden. Die bisherigen Möglichkeiten zur Wiederwahl seien antiquiert.

4. Es sei nicht notwendig, Vertretern von Religionsgemeinschaften oder von Arbeitnehmer und Arbeitgeberorganisationen auf ihren Wunsch hin angemessene Sendezeiten einzuräumen.

5. Die Anzahl möglicher Amtsperioden für die Mitglieder des Rundfunkrats sollen auf zwei begrenzt werden. Die Überprüfung der Regelungen zur Zusammensetzung des Rundfunkrats sollten zukünftig vom Landtag übernommen werden.

6. Genauer definiert werden soll die Anforderungen an die Berichterstattung des Bayerischen Rundfunks. Dieser erfolge bislang nach „publizistischem Anstand“.

7. Derzeit obliege es dem Bayerischen Rundfunk, etwaige Überschüsse für kulturelle Einrichtungen zu verwenden. Das sei jedoch nicht die Aufgabe des öffentlichrechtlichen Rundfunks und müsste daher geändert werden.

8. Der Begriff der Unterhaltung als Kategorie solle aus dem Programmauftrag des Bayerischen Rundfunks gestrichen werden. Zur Fokussierung auf die Qualität, mit der Perspektive einer Senkung der zu zahlenden Beiträge durch die Beitragszahler, sollen sich Sendungen zukünftig auf die Vermittlung von Bildung, Information und Kultur fokussieren. Diese könnten auch unterhaltenden Charakter haben.

9. Um Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit in der Berichterstattung zu gewährleisten, sollen die Berichterstatter auch den Regeln des Pressekodex des Deutschen Presserats arbeiten. Die Beiträge sollen von „Fairness“ geprägt sein.

10. Einzelnen Interessengruppen, etwa Vertretern von Organisationen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, auf Wunsch Sendezeiten einzuräumen sei nicht mehr zeitgemäß.

Die komplette „Drucksache“ ist auch als pdf im Internet abrufbar. Wer diese lesen möchte kann das hier tun. (dh)

Foto: FDP