Das Anfang September gegen Jan Böhmermann eingeleitete Ermittlungsverfahren („Clap“ berichtete) liegt nun zur rechtlichen Bewertung bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf. Das bestätigt die Pressedezernentin der Behörde (Abteilung Kapitalstrafsachen) auf Anfrage. Zu der im Nachgang zur Sendung „ZDF Magazin Royale“ vom 8. September erhobenen Programmbeschwerde der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs beim ZDF-Fernsehrat gibt es ebenfalls eine neue Entwicklung.
Nach einem anonymen Hinweis auf mutmaßlich strafrechtlich relevante Vorgänge hatte das Polizeipräsidium Köln ein Ermittlungsverfahren gegen TV-Satiriker Jan Böhmermann eingeleitet. Laut Behördensprecher Christoph Schulte war das ZDF in einem Schreiben vom 6. September 2023 darüber informiert worden. Das Verfahren wurde dann zur rechtlichen Prüfung zunächst an die Staatsanwaltschaft Köln übermittelt.
Gegenüber „Clap“ bestätigt Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn den Vorgang und sagt: „Das hier unter dem Aktenzeichen 121 Js 1139/23 eingetragene Verfahren wurde am 12. September zuständigkeitshalber zur Übernahme an die Staatsanwaltschaft Düsseldorf abgegeben. Staatsanwältin Laura Neumann attestiert, „dass das Verfahren hier vorliegt und geprüft wird. Weitere Auskünfte kann ich derzeit nicht erteilen“. Die Ermittlungen dauern an.
Parallel zur rechtlichen Würdigung der Vorgänge im Vorfeld der Sendung „ZDF Magazin Royale“ vom 8. September 2023 steht auch eben diese Ausgabe des Satire-Formats im Fokus. Sie hatte sich unter anderem mit dem Thema „rituelle Gewalt“ befasst, Die Anfang 2016 auf Beschluss des Deutschen Bundestages einberufene Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs erhob daraufhin Programmbeschwerde.
In dem mehrseitigen, von allen sieben Kommissionsmitgliedern unterzeichneten, an den ZDF-Fernsehrat gerichteten Schreiben wirft das Gremium der Redaktion von „Magazin Royale“ eine „undifferenzierte, diffamierende und dazu noch schlecht recherchierte Berichterstattung“ vor. In der Sendung hatte Moderator Jan Böhmermann den Eindruck erweckt, die Existenz ritueller Gewalt als Missbrauchsform in Frage stellen zu wollen.
Nach Auffassung der Kommission ist der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk verpflichtet, bei sensiblen Themen eine Risikoabschätzung vorzunehmen und zu prüfen, welche Formate dafür geeignet sind. „Bei der Sendung des „ZDF Magazin Royale“ am 8 September 2023 ist das ersichtlich nicht geschehen“, so die Kommission. Sie fordert, die fragliche Sendung „unverzüglich“ aus der ZDF-Mediathek und auf allen Online-Portalen zu entfernen.
Beim ZDF sieht der Verfahrensablauf bei einer Programmbeschwerde in der ersten Stufe vor, dass die Fernsehrats-Vorsitzende diese dem Intendanten zur Stellungnahme zuleitet. Die Beantwortung durch den Intendanten soll innerhalb eines Monats nach Eingang einer Beschwerde beim Intendanten erfolgen. Die Beschwerde der Aufarbeitungskommission war am 19. September 2023 beim ZDF-Fernsehrat eingegangen.
Jan Holub, Leiter der dortigen Geschäftsstelle, bittet auf Nachfrage, „sich direkt an diese [die Kommission] zu wenden, da der weitere Verlauf des Beschwerdeverfahrens davon abhängig ist, wie sich die Beschwerdeführerin nun verhält“. Laut Kommissionssprecherin Kirsti Kriegel wurde die Programmbeschwerde „vom ZDF bisher entsprechend des vorschriftsmäßigen Verfahrens und fristgemäß behandelt. Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, bitten wir Sie um Verständnis, dass wir hierzu keine weiteren Angaben machen können“.
Text: Bijan Peymani
Foto: ZDF